Unser Sonderpädagogischer Dienst betreut Schulen im gesamten Einzugsgebiet der Käthe-Kollwitz-Schule von Weinsberg bis Wüstenrot.
Unter http://schulamt-heilbronn.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+u_+Vordrucke finden Sie den Antrag auf Sonderpädagogischen Dienst. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.
Was tun Sie als Eltern?
- Sprechen Sie mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Ihres Kindes über den Bedarf einer sonderpädagogischen Unterstützung.
- Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich im Schuljahr.
- Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Ihren Kind eine sonderpädagogische Unterstützung zukommen lassen zu können.
- Es ist hilfreich, wenn Sie uns alle Unterlagen der bisherigen Förderung und Diagnostik Ihres Kindes zur Verfügung stellen (Schule, Kindergarten, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Frühförderstelle, Ärzte, Logopäden, Ergotherapeuten, etc.)
- Vorrangiges Ziel ist immer der Verbleib an der Allgemeinbildenden Schule.
- Alle unsere Angebote sind kostenfrei.
Was tun Sie als Klassenlehrerin / als Klassenlehrer?
- Sprechen Sie mit den Eltern über den Bedarf einer sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung.
- Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich im Schuljahr.
- Bemühen Sie sich um eine Einverständniserklärung der Eltern, damit wir mit dem Kind arbeiten können.
- Beantragen Sie Unterstützung durch den Sonderpädagoischen Dienst über den offiziellen Antrag (Link s.o.) gemeinsam mit den Eltern und Ihrer Schulleitung bei der Schulleitung des zuständigen SBBZ.
Was tun wir als Sonderpädagogischer Dienst?
- In der Regel machen wir keine Einzelförderung, sondern sehen uns als Kooperationspartner und Berater.
- Wir führen keine kurzfristigen Lernortfeststellungen durch, sondern beraten Sie in der Förderung der Kinder und Jugendlichen.
- Wir führen Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche durch, koordinieren "Runde Tische", führen eine Förderdiagnostik durch, vermitteln an weitere Fachkräfte und Institutionen, beraten bei Umschulungen.
- Wir erstellen eine Dokumentation unserer Arbeit und erarbeiten gemeinsam mit Eltern und Lehrerinnen und Lehrern konkrete Fördervorschläge.
Falls die Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst nicht ausreicht, wird der Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung gestellt (mit und ohne Einverständnis der Eltern möglich). Dieser Antrag enthält den Pädagogischen Bericht der Schule und mit Einverständnis der Eltern den Bericht des Sonderpädagogischen Dienstes.